Zu unserem anwaltlichen Selbstverständnis gehört es, dass wir unsere Mandanten neben einer qualifizierten juristischen Beratung und Vertretung auch über das Prozessrisiko und die damit entstehenden Kosten unaufgefordert informieren.
Unsere Honorare orientieren sich an der gesetzlichen Gebührenordnung für Rechtsanwälte. Sollte es in einem speziellen Fall erforderlich sein, unter anderem zur Begrenzung des finanziellen Risikos, eine Honorarvereinbarung abzuschließen, unterbreiten wir Ihnen gerne einen wirtschaftlich ausgewogenen Vorschlag.
Für alle Fragen bezüglich der Honorierung unserer Tätigkeit stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung.
Wir beraten Sie auch gerne zu Möglichkeiten der Prozessfinanzierung.